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Geplante Drosselung des Internetzugangs

Geplante Drosselung des Internetzugangs

- die wichtigsten Fragen und Antworten dazu 

Anfang Mai teilte die Telekom mit, dass die Bandbreite des Internetzugangs bei Neukunden eingeschränkt wird, wenn ein bestimmtes Datenvolumen aufgebraucht ist.

Was im Mobilfunk schon seit längerem gängige Praxis ist, soll nun also auch beim heimischen Internetanschluss Anwendung finden. Aber was bedeutet die geplante Drosselung des Internetzugangs eigentlich genau?

 

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:

 

Welche Auswirkungen hat eine Drosselung des Internetzugangs?

Bei einer Drosselung führt der Provider einen technischen Eingriff durch, der die Bandbreite des Internetanschlusses einschränkt. Dadurch werden Daten nur noch mit einer deutlich geringeren Geschwindigkeit übertragen.

Die Folge davon ist, dass der Aufruf und der Aufbau von Internetseiten oder der Abruf von E-Mails länger dauern. Je nach Umfang der Drosselung kann es außerdem passieren, dass bestimmte Dienste wie beispielsweise Internetvideos oder Internetradio nicht mehr genutzt werden können.  

 

Wie soll die geplante Drosselung umgesetzt werden?

Die geplante Drosselung bezieht sich auf Verträge, die über einen Festnetz- und Internetanschluss abgeschlossen werden. Die Regelungen sehen vor, dass die Internetbandbreite für den Rest des jeweiligen Monats auf eine bestimmte Geschwindigkeit reduziert wird, wenn ein festgelegtes Datenvolumen verbraucht ist.

Je höher die Bandbreite ist, die der Tarif vorsieht, desto höher soll auch das Datenvolumen sein. Auf die Kosten hat die Drosselung keine Auswirkungen. An der Internet-Flatrate selbst ändert sich also nichts, nur die Surfgeschwindigkeit reduziert sich nach dem Verbrauch des Inklusiv-Volumens deutlich. Ausgenommen von der Drosselung sollen aber eigene Dienste des Anbieters sein. 

 

Wann reicht welches Datenvolumen aus?

Welches Datenvolumen ein Nutzer pro Monat verbraucht, hängt davon ab, wie oft, in welcher Form und wofür er das Internet nutzt. Pauschale Aussagen sind deshalb kaum möglich. Die Telekom hat angekündigt, dass beispielsweise bei Verträgen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 16.000 Kilobit pro Sekunde eine Drosselung vorgesehen ist, sobald ein Datenvolumen von 75 Gigabyte verbraucht ist.

Nun scheinen 75 Gigabyte als monatliches Datenvolumen auf den ersten Blick recht viel. Allerdings ist dieses Volumen recht schnell ausgeschöpft, wenn regelmäßig datenintensive Dienste genutzt werden. Wer beispielsweise häufig Internetvideos anschaut, regelmäßig Internetradio oder Musik über das Internet hört, oft Onlinespiele spielt oder einen Clouddienst für seine Datensicherung nutzt, hat recht schnell 75 Gigabyte verbraucht.

Aber auch in Haushalten, in denen sich mehrere Personen einen Internetzugang teilen, droht eine Drosselung. Dies liegt daran, dass sich hier das genutzte Datenvolumen aus den Datenmengen zusammensetzt, die jeder einzelne Nutzer verbraucht hat.

Wird das Internet hingegen in erster Linie verwendet, um E-Mails abzurufen und sich Internetseiten anzusehen, sollte ein Datenvolumen von 75 Gigabyte völlig ausreichen. 

 

Welche Kunden sind von der geplanten Drosselung betroffen?

Die Drosselung, die die Telekom angekündigt hat, gilt nur für Verträge von Neukunden, die nach dem 02. Mai 2013 abgeschlossen wurden. Die technische Umsetzung der Drosselung ist nach derzeitigem Stand ab 2016 geplant. Verträge, die bereits bestehen, sind von der geplanten Drosselung nicht betroffen.

Um entsprechende Regelungen auch in diese Verträge aufnehmen zu können, müsste die Telekom entweder das Einverständnis des jeweiligen Kunden einholen oder den bestehenden Vertrag kündigen und einen geänderten Neuvertrag abschließen. Gleiches gilt für Kunden, die ihren Festnetz- und Internetanschluss bei einem anderen Telekommunikationsanbieter haben.

Schon jetzt gibt es vereinzelt Anbieter, die sich eine Drosselung der Bankbreite vorbehalten haben. Entsprechende Regelungen stehen üblicherweise in den Vertragsklauseln zur Leistungsbeschreibung. Ist in dem Vertrag, den der Kunde abgeschlossen hat, jedoch keine Drosselung der Bandbreite vorbehalten, kann der Anbieter sie nur dann nachträglich einführen, wenn der Kunde seine Zustimmung dazu erteilt hat. Ob es andere Anbieter der Telekom gleichmachen und ebenfalls Drosselungen in ihre Neuverträge aufnehmen werden, wird die Zukunft zeigen.

Denkbar ist natürlich, dass die Konkurrenz folgt. Möglich ist aber auch, dass andere Anbieter auf eine Drosselung verzichten, um sich auf diese Weise Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.  

 

Was sind die größten Kritikpunkte

an der geplanten Drosselung?

Die geplante Drosselung der Surfgeschwindigkeit wird aus mehreren Gründen kritisiert. Ein Argument lautet, dass die Drosselung dazu beitragen könnte, dass sich im Bereich der digitalen Welt eine Art Zwei-Klassen-Gesellschaft bildet. Heutzutage ist ein Internetzugang fast schon selbstverständlich und genauso wie der Telefonanschluss ein wesentliches Kommunikationsmittel.

Insofern sollte jeder die Möglichkeit haben, die Inhalte und Dienste im Internet gleichermaßen nutzen zu können. Die geplante Drosselung hätte zur Folge, dass das Internet nur noch von denjenigen in vollem Umfang genutzt werden kann, die sich das Hinzubuchen von einem großen Datenvolumen leisten können. Aber nicht jeder Verbraucher verfügt über die dafür benötigten finanziellen Mittel.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die geplante Drosselung der sogenannten Netzneutralität entgegensteht. Netzneutralität bedeutet, dass ein ungehinderter Zugang zu allen Inhalten und Diensten gegeben sein soll. Anbieter sollen Daten also gleichberechtigt übertragen und nicht bestimmte Webangebote bevorzugen oder benachteiligen.

Wenn eigene Dienste und Inhalte des Anbieters oder seiner Partner von einer Drosselung ausgenommen sind, würden gerade dadurch aber die Webangebote der Konkurrenz benachteiligt werden.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

Thema: Geplante Drosselung des Internetzugangs
- Fragen und Antworten

 
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